Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 
  Geltung
  Alle  
  Lieferungen  
  und  
  Dienstleistungen  
  erfolgen  
  ausschließlich  
  auf  
  der  
  Grundlage  
  dieser  
  in  
  der  
  Firma  
  aushängenden  
  Allgemeinen  
  Geschäftsbedingungen. 
  Von   
  unseren   
  Verkaufsbedingungen   
  abweichende   
  Bedingungen   
  des   
  Kunden   
  haben   
  keine   
  Gültigkeit.   
  Die   
  Entgegennahme   
  von   
  Lieferungen   
  oder 
  Teillieferungen  
  gilt  
  unter  
  den  
  Voraussetzungen  
  des  
  Satzes  
  1  
  als 
  Anerkennung  
  unserer 
  Allgemeinen  
  Bedingungen,  
  auch  
  wenn  
  die  
  Einkaufsbedingungen  
  des 
  Käufers  
  dies  
  ausschließen.  
  Zwischen  
  uns  
  und  
  dem  
  Kunden  
  sind  
  weitere  
  Vereinbarungen  
  nicht  
  getroffen  
  worden  
  und  
  mündliche  
  Zusagen  
  wurden  
  nicht 
  abgegeben.
  Vertragsschluss
  1. 
  Alle  
  abgedruckten  
  oder  
  gespeicherten  
  Preisangaben  
  in  
  unseren  
  Preislisten,  
  elektronischen  
  Medien  
  und  
  dergleichen  
  sind  
  freibleibend,  
  d.h.  
  es  
  handelt  
  sich 
  nicht  
  um  
  Vertragsanträge,  
  sondern  
  lediglich  
  um  
  Aufforderungen  
  zur  
  Abgabe  
  von  
  Vertragsanträgen  
  seitens  
  des  
  Kunden.  
  Solange  
  wir  
  dem  
  Kunden  
  keinen 
  Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag des Kunden nicht angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.
  2.  
  Geringfügige  
  Abweichungen  
  von  
  der  
  Beschreibung  
  des  
  Angebots  
  gelten  
  als  
  genehmigt  
  und  
  berühren  
  nicht  
  die  
  Erfüllung  
  des  
  Vertrags,  
  sofern  
  die 
  Abweichung  
  für  
  den  
  Kunden  
  zumutbar  
  ist.  
  Dies  
  gilt  
  besonders  
  für  
  den  
  Fall  
  von  
  Änderungen  
  bzw.  
  Verbesserungen,  
  die  
  dem  
  technischen  
  Fortschritt  
  oder  
  der 
  Aufwertung der Ware dienen.
  3.     
  Bei     
  Software     
  werden     
  automatisch     
  die     
  Beschränkungen     
  der     
  Lizenzbedingungen,     
  sowie     
  die     
  einschränkenden     
  Nutzungs-     
  und 
  Gewährleistungsbestimmungen  
  des  
  jeweiligen  
  Herstellers  
  mit  
  vereinbart,  
  wenn  
  der  
  Kunde  
  auf  
  diese  
  hingewiesen  
  worden  
  und  
  ihm  
  die  
  Möglichkeit  
  verschafft 
  worden ist, in zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu erhalten.
  4.  
  Wird  
  dem  
  Kunden  
  neben  
  dem  
  Kaufangebot  
  ein  
  Leasing-  
  oder  
  Finanzierungsangebot  
  unterbreitet,  
  so  
  geschieht  
  dies  
  grundsätzlich  
  unter  
  dem  
  Vorbehalt 
  der  
  Übernahme  
  des  
  Leasingvertrags  
  bzw.  
  der  
  Finanzierung  
  durch  
  die  
  Leasinggesellschaft  
  bzw.  
  unsere  
  Hausbank.  
  Lehnt  
  diese  
  den 
  Antrag  
  des  
  Kunden  
  ab, 
  so  
  bleibt  
  es  
  uns  
  auch  
  ohne  
  Begründung  
  überlassen,  
  vom  
  Angebot  
  bzw.  
  Auftrag  
  zurückzutreten  
  oder  
  auf  
  die  
  Erfüllung  
  durch  
  den  
  Kunden  
  zu  
  bestehen. 
  Wurde  
  bereits  
  Ware  
  vor 
  Ablehnung  
  des 
  Antrags  
  ausgeliefert,  
  so  
  willigt  
  der  
  Kunde  
  ein,  
  dass  
  wir  
  diese  
  Ware  
  unter  
  Betreten  
  des  
  Lagerortes  
  zur  
  Sicherung  
  an 
  uns nehmen.
  5.  
  Erwirbt  
  der  
  Kunde  
  Geräte,  
  bei  
  denen  
  aufgrund  
  fehlender  
  FTZ  
  (FZZ)  
  Zulassung  
  der 
  Anschluss  
  an  
  das  
  Deutsche  
  Postnetz  
  unter  
  Strafandrohung  
  verboten 
  ist,  
  so  
  werden  
  wir  
  den  
  Kunden  
  auf  
  diesen  
  Umstand  
  hinweisen.  
  Der  
  Kunde  
  stellt  
  uns  
  von  
  jeder  
  Haftung  
  aus  
  einem  
  dennoch  
  verboten  
  Betrieb  
  am  
  Postnetz 
  frei.
  Preise und Zahlung
  1.  
  Die  
  vereinbarten  
  Preise  
  verstehen  
  sich  
  ohne  
  Installation,  
  Schulung  
  oder  
  sonstigen  
  Nebenleistungen.  
  Ist  
  der  
  Kunde  
  Kaufmann,  
  so  
  ist  
  die  
  gesetzliche 
  Mehrwertsteuer  
  nicht  
  in  
  unseren  
  Preisen  
  eingeschlossen,  
  sie  
  wird  
  in  
  gesetzlicher  
  Höhe  
  am  
  Tag  
  der  
  Rechnungsstellung  
  in  
  der  
  Rechnung  
  gesondert 
  ausgewiesen.  
  Der  
  Versand  
  erfolgt  
  nach  
  unserer  
  freien  
  Wahl  
  in  
  handelsüblicher  
  Verpackung.  
  Gegebenfalls  
  erforderliche  
  Sonderverpackungen  
  (z.  
  B. 
  seemäßige  
  Verpackung)  
  gehen  
  zu  
  Lasten  
  des  
  Käufers.  
  Wir  
  sind  
  berechtigt,  
  jedoch  
  nicht  
  verpflichtet,  
  die  
  Ware  
  auf  
  Rechnung  
  des  
  Käufers  
  zu  
  versichern. 
  Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt in jedem Fall nur nach besonderer schriftlicher Erklärung durch uns.
  2. Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware fällig. Skonti, Rabatte etc. bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
  3. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet.
  4.  
  Ist  
  der  
  Kunde  
  Kaufmann  
  und  
  gerät  
  mit  
  der  
  Zahlung  
  in  
  Verzug,  
  so  
  hat  
  er,  
  vorbehaltlich  
  der  
  Geltendmachung  
  weitergehender  
  Rechte,  
  Verzugszinsen  
  in 
  Höhe von 5% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu zahlen.
  5.  
  Tritt  
  beim  
  Kunden  
  eine  
  Vermögens-Verschlechterung  
  ein,  
  die  
  Zweifel  
  an  
  seiner  
  Zahlungsfähigkeit  
  oder  
  Zahlungswilligkeit  
  begründen,  
  insbesondere  
  bei 
  Wechsel-   
  und   
  Scheckprotesten,   
  Zahlungsverzug.   
  Zahlungs-Rückständen   
  aus   
  anderen   
  Lieferungen   
  oder   
  schleppender   
  Zahlungsweise,   
  so   
  sind   
  wir 
  vorbehaltlich  
  der  
  uns  
  sonst  
  zustehenden  
  Rechte  
  berechtigt,  
  Vorauskasse  
  oder  
  Sicherheit  
  zu  
  verlangen  
  und  
  unsere  
  Leistungen  
  bis  
  zur  
  Vorauszahlung  
  oder 
  Sicherheitsleistung  
  zurückzubehalten  
  und  
  bei  
  mangelnder  
  Vorauszahlung  
  oder  
  Sicherheitsleistung  
  vom  
  Vertrag  
  ganz  
  oder  
  teilweise  
  zurückzutreten.  
  In 
  jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
  6.  
  Ein  
  Zurückbehaltungsrecht  
  steht  
  dem  
  Kunden  
  nur  
  zu,  
  soweit  
  es  
  auf  
  demselben  
  Vertragsverhältnis  
  beruht.  
  Der  
  Kunde  
  kann  
  nur  
  mit  
  Gegenforderungen 
  aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  7.  
  Für  
  den  
  Fall,  
  das  
  Leasing,  
  Miete  
  oder 
  Teilzahlung  
  vereinbart  
  wurde,  
  wird  
  automatisch  
  der  
  gesamte  
  Kaufpreis  
  zur  
  Zahlung  
  fällig,  
  wenn  
  der  
  Kunde  
  mit  
  einer 
  Rate um mehr als 14 Tage in Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets als Anerkennung der Teilzahlungsvereinbarung.
  Lieferung
  1.  
  Bei  
  einer  
  von  
  uns  
  nicht  
  zu  
  vertretenden  
  Nichtbelieferung  
  durch  
  einen  
  Vorlieferanten  
  sind  
  wir  
  berechtig,  
  vom  
  Vertrag  
  zurückzutreten.  
  Ist  
  der  
  Kunde 
  Kaufmann,  
  so  
  ist  
  die  
  Lieferfrist  
  eingehalten,  
  wenn  
  bis  
  zu  
  ihrem  
  Ablauf  
  der  
  Liefergegenstand  
  das  
  Lager  
  verlassen  
  hat  
  oder  
  die  
  Versandbereitschaft  
  dem 
  Kunden mitgeteilt ist.
  2.  
  Im  
  Falle  
  höherer  
  Gewalt  
  und  
  sonstiger  
  unvorhersehbarer,  
  außergewöhnlicher  
  und  
  unverschuldeter  
  Umstände,  
  z.  
  B.  
  Betriebsstörungen  
  durch  
  Feuer, 
  Wasser   
  und   
  ähnliche   
  Umstände;   
  Ausfall   
  von   
  Produktions-Anlangen   
  und   
  Maschinen,;   
  Streik   
  und   
  Aussperrung;   
  Mangel   
  an   
  Material,   
  Energie, 
  Transportmöglichkeiten;  
  behördlichen  
  Eingriffen  
  (auch  
  wenn  
  sie  
  bei  
  unseren  
  Lieferanten  
  eintreten)  
  verlängert  
  sich,  
  wenn  
  wir  
  an  
  der  
  rechtzeitigen  
  Erfüllung 
  unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
  3. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
  4.  
  In  
  anderen  
  Fällen  
  ist  
  der  
  Kunde  
  berechtigt,  
  uns  
  schriftlich  
  eine  
  angemessene  
  Nachfrist  
  mit 
  Ablehnungsandrohung  
  zu  
  setzen.  
  Nach  
  fruchtlosem 
  Ablauf  
  der 
  Nachfrist ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
  5.  
  Wenn  
  dem  
  Kunden  
  dadurch,  
  dass  
  verbindlich  
  vereinbarte  
  Lieferfristen  
  schuldhaft  
  von  
  uns  
  nicht  
  eingehalten  
  wurden  
  oder  
  wir  
  in  
  Verzug  
  geraten  
  sind,  
  ein 
  Schaden  
  erwächst,  
  so  
  ist  
  er  
  unter  
  Ausschluss  
  aller  
  weiteren  
  Ansprüche  
  berechtigt,  
  eine  
  Entschädigung  
  in  
  Höhe  
  von  
  0,5%  
  für  
  jede  
  Woche  
  der  
  Verspätung, 
  insgesamt  
  jedoch  
  höchstens  
  bis  
  zu  
  5%  
  des  
  Rechnungswertes  
  der  
  vom  
  Verzug  
  betroffenen  
  Lieferungen  
  und  
  Leistungen  
  zu  
  verlangen.  
  Die  
  vorstehende 
  Haftungsbegrenzung  
  gilt  
  nicht,  
  wenn  
  unser  
  Verzug  
  auf  
  Vorsatz  
  oder  
  grober  
  Fahrlässigkeit  
  beruht,  
  wenn  
  ein  
  kaufmännisches  
  Fixgeschäft  
  vereinbart  
  wurde 
  oder  
  wenn  
  die  
  Besteller  
  wegen  
  des  
  von  
  uns  
  zu  
  vertretenden  
  Verzuges  
  geltend  
  machen  
  kann,  
  dass  
  sein  
  Interesse  
  an  
  der  
  Vertragserfüllung  
  in  
  Fortfall  
  geraten 
  ist.
  6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
  Rückgabebelehrung
  1. Rückgabebelehrung
  Rückgaberecht
  Sie  
  können  
  die  
  erhaltene  
  Ware  
  ohne  
  Angabe  
  von  
  Gründen  
  innerhalb  
  von  
  zwei  
  Wochen  
  durch  
  Rücksendung  
  der  
  Ware  
  zurückgeben.  
  Die  
  Frist  
  beginnt  
  am 
  Tag  
  nachdem  
  Sie  
  die  
  Ware  
  und  
  diese  
  Belehrung  
  erhalten  
  haben.  
  Nur  
  bei  
  nicht  
  paketversandfähiger  
  Ware  
  (z.B.  
  bei  
  sperrigen  
  Gütern)  
  können  
  Sie  
  die 
  Rückgabe  
  auch  
  durch  
  Rücknahme  
  verlangen  
  in  
  Textform,  
  also  
  z.  
  B.  
  per  
  Brief,  
  Fax  
  oder  
  E-Mail  
  erklären.  
  Zur  
  Wahrung  
  der  
  Frist  
  genügt  
  die  
  rechtzeitige 
  Absendung  
  der  
  Ware  
  oder  
  des  
  Rücknahmeverlangens.  
  In  
  jedem  
  Falle  
  erfolgt  
  die  
  Rücksendung  
  auf  
  unsere  
  Kosten  
  und  
  Gefahr.  
  Die  
  Rücksendung  
  oder  
  das 
  Rücknahme verlangen hat zu erfolgen an:
  pc-run
  Der-Vor-Ort-Service
  Mareike Naundorf
  In der Töde 2
  33604 Bielefeld
  Rückgabefolgen:
  Sollte der Kunde vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, werden 40% des Gesamtbetrages als Gebühr für die Rücksendung als B-Ware fällig. 
  Im   
  Falle   
  einer   
  wirksamen   
  Rückgabe   
  sind   
  die   
  beiderseits   
  empfangenen   
  Leistungen   
  zurückzugewähren   
  und   
  ggf.   
  gezogene   
  Nutzungen   
  (z.   
  B. 
  Gebrauchsvorteile)  
  herauszugeben.  
  Bei  
  einer  
  Verschlechterung  
  der  
  Ware  
  kann  
  Wertersatz  
  verlangt  
  werden.  
  Dies  
  gilt  
  nicht,  
  wenn  
  die  
  Verschlechterung  
  der 
  Ware  
  ausschließlich  
  auf  
  deren  
  Prüfung  
  -  
  wie  
  sie  
  Ihnen  
  etwa  
  im  
  Ladengeschäft  
  möglich  
  gewesen  
  wäre  
  -  
  zurückzuführen  
  ist.  
  Im  
  Übrigen  
  können  
  Sie  
  die 
  Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer
  in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
  Das  
  Rückgaberecht  
  besteht  
  nicht  
  bei  
  Fernabsatzverträgen  
  zur  
  Lieferung  
  von  
  Audio-  
  oder  
  Videoaufzeichnungen  
  oder  
  von  
  Software,  
  sofern  
  die  
  gelieferten 
  Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
  
  
  
  Versendete Ware wird kontrolliert. Bei AMD – (CPU’s) Montagehinweise lt. AMD (CPU’s) beachten, Garantieverlust bei mechanischer Beschädigung, thermostatischer + 
  elektrostatischer Überlastung.
  Ende der Rückgabebelehrung.
  Wenn  
  Sie  
  Unternehmer  
  im  
  Sinne  
  des  
  §  
  14  
  Bürgerlichen  
  Gesetzbuches  
  (BGB)  
  sind  
  und  
  bei  
  Abschluss  
  des  
  Vertrags  
  in  
  Ausübung  
  Ihrer  
  gewerblichen  
  oder 
  selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Rückgaberecht nicht. 
  Verlängerter Eigentumsvorbehalt
  1.  
  Alle  
  unsere  
  Lieferungen  
  erfolgen  
  unter  
  verlängertem  
  Eigentumsvorbehalt.  
  Das  
  Eigentum  
  geht  
  erst  
  dann  
  auf  
  den  
  Kunden  
  über,  
  wenn  
  wir  
  wegen  
  aller 
  unserer  
  Forderungen  
  aus  
  dem  
  Liefervertrag,  
  sowie  
  solcher,  
  die  
  im  
  Zusammenhang  
  mit  
  dem  
  Kaufobjekt  
  stehen,  
  befriedigt  
  worden  
  sind.  
  Ist  
  der  
  Käufer 
  Kaufmann,  
  so  
  geht  
  das  
  Eigentum  
  auf  
  ihn  
  über,  
  wenn  
  er  
  seine  
  gesamten  
  Verbindlichkeiten  
  aus  
  der  
  Geschäftsbeziehung  
  mit  
  uns  
  getilgt  
  hat.  
  Bei  
  Zahlung  
  mit 
  Scheck   
  geht   
  das   
  Eigentum   
  erst   
  mit   
  der   
  Einlösung   
  des   
  Schecks   
  über.   
  Zahlungen   
  werden   
  grundsätzlich   
  auf   
  die   
  älteste   
  Schuld   
  getilgt,   
  auch   
  bei 
  anderslautender  
  Buchungsanzeige  
  des  
  Kunden.  
  Eine  
  etwaige  
  Be-  
  oder  
  Verarbeitung  
  erfolgt  
  stets  
  für  
  den  
  Verwender  
  als  
  Hersteller  
  im  
  Sinne  
  des  
  §  
  950  
  BGB, 
  ohne  
  den  
  Verwender  
  zu  
  verpflichten.  
  Bei  
  Verarbeitung  
  oder  
  Verbindung  
  mit  
  anderen  
  Waren  
  entsteht  
  für  
  den  
  Verwender  
  grundsätzlich  
  ein  
  Verhältnis  
  des 
  Wertes  
  der  
  Vorbehaltsware  
  zum  
  Wert  
  der  
  neuen  
  Sache,  
  bei  
  Verbindung  
  im  
  Verhältnis  
  der  
  Vorbehaltsware  
  zum  
  Wert  
  der  
  anderen  
  Waren.  
  Sollte  
  der  
  Kunde 
  Alleineigentümer   
  werden,   
  räumt   
  er   
  dem   
  Verwender   
  bereits   
  jetzt   
  das   
  Miteigentum   
  im   
  Verhältnis   
  der   
  genannten   
  Werte   
  ein   
  und   
  verwahrt   
  die   
  Sache 
  unentgeltlich   
  für   
  uns.   
  Werden   
  die   
  durch   
  Verarbeitung   
  oder   
  Verbindung   
  entstandenen   
  Waren   
  weiterveräußert,   
  so   
  gilt   
  die   
  nachfolgend   
  vereinbarte 
  Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
  2.   
  Vor   
  der   
  endgültigen   
  Bezahlung   
  ist   
  die   
  Verpfändung   
  oder   
  Sicherungsübereignung   
  untersagt.   
  Ein   
  Weiterverkauf   
  ist   
  nur   
  im   
  Rahmen   
  eines 
  ordnungsgemäßen  
  Geschäftsganges  
  gestattet.  
  Für  
  den  
  Fall  
  des  
  Weiterverkaufs  
  von  
  Vorbehaltsware  
  tritt  
  der  
  Kunde  
  bereits  
  jetzt  
  seine  
  Kaufpreisforderung 
  gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
  3.  
  Ist  
  der  
  Kunde  
  mit  
  einer  
  Zahlung  
  ganz  
  oder  
  teilweise  
  im  
  Verzug,  
  stellt  
  er  
  seiner  
  Zahlungsfähigkeit  
  oder  
  Zahlungswilligkeit,  
  so  
  ist  
  er  
  nicht  
  mehr  
  berechtigt, 
  über  
  die  
  Ware  
  zu  
  verfügen.  
  Wir  
  können  
  in  
  einem  
  solchen  
  Fall  
  die  
  Rechte  
  aus  
  §  
  455  
  BGB  
  geltend  
  machen  
  und  
  /oder  
  die  
  Einziehungsbefugnis  
  des  
  Kunden 
  gegenüber  
  dem  
  Warenempfänger  
  widerrufen.  
  Wir  
  sind  
  dann  
  berechtigt,  
  Auskunft  
  über  
  die  
  Warenempfänger  
  zu  
  verlangen,  
  diese  
  vom  
  Übergang  
  der 
  Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
  4.  
  Soweit  
  der  
  Wert  
  aller  
  Sicherungsrechte,  
  die  
  uns  
  nach  
  diesem  
  Bestimmungen  
  zustehen,  
  die  
  Höhe  
  aller  
  gesicherten  
  Ansprüche  
  um  
  mehr  
  als  
  20  
  % 
  übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
  5.   
  Während   
  der   
  Dauer   
  der   
  Eigentumsvorbehalts   
  ist   
  die   
  in   
  unserem   
  Eigentum   
  stehende   
  Ware   
  vom   
  Kunden   
  gegen   
  Feuer,   
  Wasser,   
  Diebstahl   
  und 
  Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
  Gefahrenübergang
  Die  
  Gefahr  
  geht  
  auf  
  den  
  Kunden  
  über,  
  sobald  
  die  
  Sendung  
  an  
  die  
  dem  
  Transport  
  ausführende  
  Person  
  übergeben  
  worden  
  ist  
  oder  
  zur  
  Versendung  
  unsere 
  Betriebsräume  
  verlassen  
  hat,  
  und  
  zwar  
  unabhängig  
  davon,  
  ob  
  die  
  Versendung  
  vom  
  Erfüllungsort  
  aus  
  erfolgt  
  und  
  wer  
  die  
  Frachtkosten  
  trägt.  
  Ist  
  die  
  Ware  
  am 
  Lager  
  und  
  verzögert  
  sich  
  die  
  Versendung  
  oder 
  Abnahme  
  aus  
  Gründen,  
  die  
  wir  
  nicht  
  zu  
  vertreten  
  haben,  
  so  
  geht  
  die  
  Gefahr  
  mit  
  dem  
  Zugang  
  der 
  Anzeige  
  der 
  Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt nicht für Bringschulden und für Bestellungen im Versandhandel.
  Verlängerter Eigentumsvorbehalt
  1.  
  Alle  
  unsere  
  Lieferungen  
  erfolgen  
  unter  
  verlängertem  
  Eigentumsvorbehalt.  
  Das  
  Eigentum  
  geht  
  erst  
  dann  
  auf  
  den  
  Kunden  
  über,  
  wenn  
  wir  
  wegen  
  aller 
  unserer  
  Forderungen  
  aus  
  dem  
  Liefervertrag,  
  sowie  
  solcher,  
  die  
  im  
  Zusammenhang  
  mit  
  dem  
  Kaufobjekt  
  stehen,  
  befriedigt  
  worden  
  sind.  
  Ist  
  der  
  Käufer 
  Kaufmann,  
  so  
  geht  
  das  
  Eigentum  
  auf  
  ihn  
  über,  
  wenn  
  er  
  seine  
  gesamten  
  Verbindlichkeiten  
  aus  
  der  
  Geschäftsbeziehung  
  mit  
  uns  
  getilgt  
  hat.  
  Bei  
  Zahlung  
  mit 
  Scheck   
  geht   
  das   
  Eigentum   
  erst   
  mit   
  der   
  Einlösung   
  des   
  Schecks   
  über.   
  Zahlungen   
  werden   
  grundsätzlich   
  auf   
  die   
  älteste   
  Schuld   
  getilgt,   
  auch   
  bei 
  anderslautender  
  Buchungsanzeige  
  des  
  Kunden.  
  Eine  
  etwaige  
  Be-  
  oder  
  Verarbeitung  
  erfolgt  
  stets  
  für  
  den  
  Verwender  
  als  
  Hersteller  
  im  
  Sinne  
  des  
  §  
  950  
  BGB, 
  ohne  
  den  
  Verwender  
  zu  
  verpflichten.  
  Bei  
  Verarbeitung  
  oder  
  Verbindung  
  mit  
  anderen  
  Waren  
  entsteht  
  für  
  den  
  Verwender  
  grundsätzlich  
  ein  
  Verhältnis  
  des 
  Wertes  
  der  
  Vorbehaltsware  
  zum  
  Wert  
  der  
  neuen  
  Sache,  
  bei  
  Verbindung  
  im  
  Verhältnis  
  der  
  Vorbehaltsware  
  zum  
  Wert  
  der  
  anderen  
  Waren.  
  Sollte  
  der  
  Kunde 
  Alleineigentümer   
  werden,   
  räumt   
  er   
  dem   
  Verwender   
  bereits   
  jetzt   
  das   
  Miteigentum   
  im   
  Verhältnis   
  der   
  genannten   
  Werte   
  ein   
  und   
  verwahrt   
  die   
  Sache 
  unentgeltlich   
  für   
  uns.   
  Werden   
  die   
  durch   
  Verarbeitung   
  oder   
  Verbindung   
  entstandenen   
  Waren   
  weiterveräußert,   
  so   
  gilt   
  die   
  nachfolgend   
  vereinbarte 
  Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
  2.   
  Vor   
  der   
  endgültigen   
  Bezahlung   
  ist   
  die   
  Verpfändung   
  oder   
  Sicherungsübereignung   
  untersagt.   
  Ein   
  Weiterverkauf   
  ist   
  nur   
  im   
  Rahmen   
  eines 
  ordnungsgemäßen  
  Geschäftsganges  
  gestattet.  
  Für  
  den  
  Fall  
  des  
  Weiterverkaufs  
  von  
  Vorbehaltsware  
  tritt  
  der  
  Kunde  
  bereits  
  jetzt  
  seine  
  Kaufpreisforderung 
  gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
  3.  
  Ist  
  der  
  Kunde  
  mit  
  einer  
  Zahlung  
  ganz  
  oder  
  teilweise  
  im  
  Verzug,  
  stellt  
  er  
  seiner  
  Zahlungsfähigkeit  
  oder  
  Zahlungswilligkeit,  
  so  
  ist  
  er  
  nicht  
  mehr  
  berechtigt, 
  über  
  die  
  Ware  
  zu  
  verfügen.  
  Wir  
  können  
  in  
  einem  
  solchen  
  Fall  
  die  
  Rechte  
  aus  
  §  
  455  
  BGB  
  geltend  
  machen  
  und  
  /oder  
  die  
  Einziehungsbefugnis  
  des  
  Kunden 
  gegenüber  
  dem  
  Warenempfänger  
  widerrufen.  
  Wir  
  sind  
  dann  
  berechtigt,  
  Auskunft  
  über  
  die  
  Warenempfänger  
  zu  
  verlangen,  
  diese  
  vom  
  Übergang  
  der 
  Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
  4.  
  Soweit  
  der  
  Wert  
  aller  
  Sicherungsrechte,  
  die  
  uns  
  nach  
  diesem  
  Bestimmungen  
  zustehen,  
  die  
  Höhe  
  aller  
  gesicherten  
  Ansprüche  
  um  
  mehr  
  als  
  20  
  % 
  übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
  5.   
  Während   
  der   
  Dauer   
  der   
  Eigentumsvorbehalts   
  ist   
  die   
  in   
  unserem   
  Eigentum   
  stehende   
  Ware   
  vom   
  Kunden   
  gegen   
  Feuer,   
  Wasser,   
  Diebstahl   
  und 
  Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
  Gewährleistung
  1.  
  Im  
  Falle  
  von  
  Mängeln  
  des  
  Liefergegenstandes,  
  zu  
  denen  
  auch  
  das  
  Fehlen  
  zugesicherter  
  Eigenschaften  
  gehört,  
  sind  
  wir  
  nach  
  unserer  
  Wahl  
  berechtigt, 
  den  
  fehlerhaften  
  Liefergegenstand  
  nachzubessern  
  oder  
  Ersatz  
  durch 
  Austausch  
  zu  
  leisten.  
  Sind  
  wir  
  zu  
  Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung  
  nicht  
  bereit  
  oder 
  nicht  
  in  
  der  
  Lage,  
  insbesondere  
  verzögert  
  sich  
  diese  
  über  
  angemessene  
  Frist  
  hinaus,  
  oder  
  schlägt  
  in  
  sonstiger  
  Weise  
  die  
  Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung 
  fehl,   
  so   
  ist   
  der   
  Kunde   
  nach   
  seiner   
  Wahl   
  berechtigt,   
  Wandlung   
  (Rückgängigmachung   
  des   
  Vertrages)   
  oder   
  eine   
  entsprechende   
  Herabsetzung   
  des 
  Kaufpreises   
  (Minderung)   
  zu   
  verlangen.   
  Eine   
  Nachbesserung   
  ist   
  fehlgeschlagen,   
  wenn   
  sie   
  zweimal   
  erfolglos   
  versucht   
  wurde   
  oder   
  eine   
  weitere 
  Nachbesserung dem Kunden nicht zumutbar ist.
  2.  
  Ansprüche  
  des  
  Kunden  
  auf  
  Gewährleistung  
  sind  
  ausgeschlossen,  
  wenn  
  der  
  Kunde  
  offensichtliche  
  Mängel  
  nicht  
  innerhalb  
  von  
  zwei  
  Wochen  
  nach 
  Übergabe gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
  3.  
  Voraussetzung  
  für  
  die  
  Gewährleistung  
  ist,  
  dass  
  der  
  fehlerhafte  
  Liefergegenstand  
  nach  
  unserer  
  Wahl  
  entweder  
  durch  
  uns  
  beim  
  Kunden  
  besichtigt  
  und 
  überprüft werden kann. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
  4.  
  Die  
  vorstehenden  
  Bestimmungen  
  gelten  
  auch  
  für  
  solche  
  Ansprüche  
  des  
  Kunden  
  auf  
  Nachbesserung  
  und  
  Ersatzlieferung,  
  die  
  durch  
  im  
  Rahmen  
  des 
  Vertrages  
  erfolgte  
  Vorschläge  
  oder  
  Beratungen  
  entstanden  
  sind,.  
  Der  
  Ersatzanspruch  
  für  
  einen  
  Schaden,  
  der  
  auf  
  einer  
  grob  
  fahrlässigen  
  Vertragsverletzung 
  durch  
  uns  
  oder  
  auf  
  einer  
  vorsätzlichen  
  oder  
  grob  
  fahrlässigen  
  Vertragsverletzung  
  durch  
  einen  
  unserer  
  gesetzlichen  
  Vertreter  
  oder  
  Erfüllungsgehilfen  
  beruht, 
  wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
  5. Haftung für Folgen von Seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Veränderungen und Eingriffe oder Reparaturversuche wird ausgeschlossen.
  6. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  7.    
  Verkauft    
  der    
  Kunde    
  die    
  von    
  uns    
  gelieferten    
  Artikel    
  an    
  Dritte,    
  ist    
  ihm    
  untersagt,    
  wegen    
  der    
  damit    
  verbundenen    
  bzw.    
  vertraglichen 
  Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
  8.  
  Ist  
  der  
  Kunde  
  Kaufmann,  
  berühren  
  Mängelrügen  
  die  
  Fälligkeit  
  des  
  Kaufpreisanspruches  
  nicht,  
  es  
  sei  
  denn,  
  ihre  
  Berechtigung  
  ist  
  durch  
  uns  
  schriftlich 
  anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
  9.  
  Bei  
  Software  
  gelten  
  die  
  einschränkenden  
  Lizenz-  
  und  
  Gewährleistungsbestimmungen  
  des  
  jeweiligen  
  Herstellers  
  nach  
  Maßgabe  
  der  
  Nr.  
  3  
  des 
  Abschnitts 
  „Vertragsschluss“ dieser AGB als ergänzend vereinbart.
  10.  
  Erwirbt  
  der  
  Kunde  
  in  
  einem  
  Vertrag  
  mehrere  
  Geräte  
  oder  
  erwirbt  
  er  
  ein  
  System  
  aus  
  mehreren  
  Geräten,  
  so  
  wird  
  mit  
  Erteilung  
  des  
  Auftrags  
  vereinbart, 
  dass  
  ein  
  Anspruch  
  auf  
  Minderung  
  oder  
  Wandlung  
  immer  
  grundsätzlich  
  nur  
  für  
  das  
  einzelne,  
  von  
  Mängeln  
  betroffene  
  Gerät,  
  nicht  
  aber  
  für  
  alle  
  Geräte  
  oder 
  das  
  gesamte  
  System,  
  besteht,  
  es  
  sei  
  denn,  
  die  
  Geräte  
  sind  
  als  
  zusammengehörend  
  verkauft  
  worden  
  und  
  das  
  mangelhafte  
  Gerät  
  kann  
  nicht  
  ohne  
  Nachteil 
  für den Kunden von übrigen getrennt werden.
  11.  
  Garantie:  
  Wird  
  den  
  Kunden  
  eine  
  über  
  die  
  gesetzliche  
  Gewährleistungsfrist  
  hinausgehende  
  Garantie  
  gewährt,  
  so  
  kann  
  er  
  aus  
  dieser  
  keine 
  Ansprüche  
  auf 
  Wandlung,   
  Minderung   
  oder   
  Schadensersatz   
  herleiten,   
  sondern   
  nur  
  Ansprüche   
  auf   
  Nachbesserung.   
  Ebenfalls   
  kann   
  er   
  hieraus   
  keinen  
  Anspruch   
  auf 
  kostenlosen  
  Austausch  
  gegen  
  Neuware  
  oder  
  Ersatzgeräte  
  für  
  die  
  Zeit  
  der  
  Reparaturdauer  
  herleiten.  
  Die  
  Garantiefrist  
  beginnt  
  mit  
  Übergabe  
  der  
  Ware  
  und 
  wird   
  durch   
  Nachbesserung   
  nicht   
  unterbrochen   
  oder   
  gehemmt.   
  Ohnehin   
  bestehende   
  gesetzliche   
  Ansprüche   
  werden   
  durch   
  diese   
  Regelung   
  nicht 
  eingeschränkt.
  12.  
  Für  
  den  
  Fall,  
  dass  
  der  
  Kunde  
  ein  
  System  
  untereinander  
  vernetzter  
  Geräte  
  (Netzwerk)  
  erwirbt,  
  sichert  
  er  
  zu,  
  nur  
  geeignete  
  (netzwerkfähige)  
  Software 
  entsprechend  
  den  
  Lizenzbedingungen  
  der  
  Hersteller  
  einzusetzen.  
  Andernfalls  
  stellt  
  er  
  uns  
  von  
  der  
  Gewährleistung  
  frei.  
  Der  
  Kunde  
  willigt  
  ein,  
  dass  
  wir  
  die 
  Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung protokollieren und bei uns im Hause speichern.
  13.  
  Der  
  Kunde  
  wird  
  darauf  
  hingewiesen,  
  dass  
  EDV-Drucker  
  bestimmter  
  Fabrikate  
  oder  
  auch  
  manche  
  Software-Pakete  
  nicht  
  alle  
  im  
  deutschsprachigen 
  Raum  
  gebräuchlichen  
  Sonderzeichen  
  darstellen  
  können.  
  Der  
  Kunde  
  hat  
  dies  
  sorgfältig  
  selbständig  
  vor  
  dem  
  Kauf  
  zu  
  prüfen.  
  Er  
  kann  
  später  
  aus  
  dem  
  Fehlen 
  dieser  
  Zeichen  
  keine 
  Ansprüche  
  wegen  
  falscher  
  Beratung  
  oder  
  fehlender  
  Eigenschaften  
  der  
  Geräte  
  bzw.  
  Software  
  ableiten,  
  es  
  sei  
  denn,  
  das  
  Vorhandensein 
  der Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand der Beratung oder des Kaufvertrages.
  Schadenersatz
  1.  
  Soweit  
  sich  
  nachstehend  
  nichts  
  anderes  
  ergibt,  
  sind  
  über  
  die  
  Gewährleistungsrechte  
  hinausgehende  
  Ansprüche  
  des  
  Kunden  
  -  
  gleich  
  aus  
  welchen 
  Rechtgründen  
  –  
  ausgeschlossen.  
  Wir  
  haften  
  deshalb  
  nicht  
  für  
  Schäden,  
  die  
  nicht  
  am  
  Liefergegenstand  
  selbst  
  entstanden  
  sind;  
  insbesondere  
  haften  
  wir 
  nicht  
  für  
  entgangenen  
  Gewinn  
  oder  
  sonstige  
  Vermögensschäden  
  des  
  Bestellers.  
  Vorstehende  
  Haftungsfreizeichnung  
  gilt  
  nicht,  
  soweit  
  die  
  Schadensursache 
  auf  
  Vorsatz  
  oder  
  grober  
  Fahrlässigkeit  
  beruht  
  oder  
  sich  
  unsere  
  Ersatzpflicht  
  aus  
  dem  
  Produkthaftungsgesetz  
  ergibt.  
  Sie  
  gilt  
  ferner  
  dann  
  nicht,  
  wenn  
  der 
  Besteller  
  wegen  
  des  
  Fehlens  
  einer  
  zugesicherten  
  Eigenschaft  
  Schadenersatzansprüche  
  wegen  
  Nichterfüllung  
  gemäß  
  §§  
  463,  
  480  
  Absatz  
  2  
  BGB  
  geltend 
  macht.   
  Sofern   
  wir   
  fahrlässig   
  eine   
  Kardinalpflicht   
  oder   
  eine   
  vertragwesentliche   
  Pflicht   
  verletzen,   
  ist   
  unsere   
  Ersatzpflicht   
  auf   
  den   
  vertragstypischen, 
  vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2.  
  Der  
  Kunde  
  wird  
  auf  
  die  
  Möglichkeit  
  von  
  Datenverlust  
  durch  
  technisches  
  versagen  
  und  
  die  
  daraus  
  entstehende  
  Erfordernis  
  einer  
  täglichen  
  Datensicherung 
  ausdrücklich  
  hingewiesen.  
  Hierzu  
  stehen  
  heute  
  geeignete  
  technische  
  Hilfsmittel  
  zur  
  Verfügung.  
  Bei  
  der  
  Verarbeitung  
  wichtiger  
  Daten  
  handelt  
  ein  
  Kunde 
  grob  
  fahrlässig,  
  wenn  
  er  
  diese  
  tägliche  
  Sicherung  
  unterlässt.  
  Die  
  Haftung  
  für  
  Datenverlust  
  wird  
  begrenzt  
  auf  
  Vorsatz  
  und  
  grobe  
  Fahrlässigkeit.  
  Unsere 
  Haftung  
  ist  
  auf  
  den  
  Wiederherstellungsaufwand  
  bei  
  Vorliegen  
  von  
  Sicherungskopien  
  beschränkt.  
  Kann  
  der  
  Kunde  
  keine  
  zur  
  Wiederherstellung  
  der  
  Daten 
  notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
  3.  
  Nach  
  dem  
  heutigen  
  Stand  
  der  
  Technik  
  ist  
  es  
  möglich,  
  dass  
  auch  
  Originaldisketten  
  der  
  Softwarehersteller  
  von  
  sog.  
  Computerviren  
  befallen  
  sind.  
  Wir 
  sichern  
  zu,  
  alle  
  nötige  
  Sorgfalt  
  darauf  
  zu  
  verwenden,  
  dass  
  Kundengeräte  
  nicht  
  durch  
  uns  
  mit  
  derartigen  
  Computerviren  
  infiziert  
  werden.  
  Es  
  ist  
  jedoch  
  nach 
  dem  
  heutigen  
  Wissenstand  
  nicht  
  möglich,  
  alle  
  Mutationen  
  dieser  
  Viren  
  zu  
  erkennen  
  und  
  zu  
  bekämpfen.  
  Sollte  
  dennoch  
  ein  
  Computervirus  
  nachweislich 
  durch  
  uns  
  auf  
  ein  
  Kundengerät  
  übertragen  
  worden  
  sein,  
  so  
  haften  
  wir  
  nur  
  insoweit  
  wir  
  diesen  
  vorsätzlich  
  oder  
  grob  
  fahrlässig  
  verbreitet  
  haben.  
  Der  
  Kunde 
  stellt  
  uns  
  davon  
  frei,  
  original  
  verpackte  
  Software  
  auf  
  Virenbefall  
  zu  
  untersuchen  
  und  
  befreit  
  uns  
  von  
  jeglicher  
  Haftung  
  aus  
  Schäden,  
  die  
  durch  
  Virenbefall 
  dieser  
  Software  
  verursacht  
  wurden.  
  Vorstehende  
  Haftungsfreizeichnung  
  gilt  
  nicht,  
  soweit  
  die  
  Schadensverursachung  
  auf  
  Vorsatz  
  oder  
  grober  
  Fahrlässigkeit 
  beruht.
  Erfüllungsort und Gerichtsstand
  1.  
  Für  
  Verträge  
  mit  
  Vollkaufleuten  
  wird  
  als  
  Erfüllungsort  
  für  
  Zahlung  
  und  
  Lieferung,  
  sowie  
  als  
  Gerichtsstand  
  unser  
  Firmensitz  
  vereinbart,  
  mit  
  der  
  Maßgabe, 
  dass wir auch berechtigt sind, auch am Ort des Kunden zu klagen.
  2.  
  Es  
  gilt  
  das  
  Recht  
  der  
  Bundesrepublik  
  Deutschland.  
  Die  
  Bestimmungen  
  des  
  einheitlichen  
  Kaufgesetzes  
  und  
  des  
  Uncitrat-Kaufrechts  
  gelten  
  zwischen  
  uns 
  und dem Kunden nicht.
  Sonstige Vereinbarungen
  Sollten  
  einzelne  
  Bestimmungen  
  dieser  
  Bedingung  
  ganz  
  oder  
  teilweise  
  unwirksam  
  sein  
  oder  
  werden,  
  so  
  wird  
  die  
  Gültigkeit  
  er  
  übrigen  
  Bedingungen  
  dadurch 
  nicht berührt.
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  in  
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  in  
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  hat  
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  es  
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  die  
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  oder  
  Nichtnutzung  
  solcherart  
  dargebotener  
  Informationen 
  entstehen,  
  haftet  
  allein  
  der  
  Anbieter  
  der  
  Seite,  
  auf  
  welche  
  verwiesen  
  wurde,  
  nicht  
  derjenige,  
  der  
  über  
  Links  
  auf  
  die  
  jeweilige  
  Veröffentlichung  
  lediglich 
  verweist.